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Aufgabe der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG ist es, sich der Beschädigten und der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Angehörigen angemessen auszugleichen oder zu mildern. Ebenso können Beschädigte und Hinterbliebene in entsprechender Anwendung des BVG z. B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder Opferentschädigungsgesetz (OEG) Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.