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Jobs im Jugendamt

Das Jugendamt des Landkreises Ammerland unterstützt und begleitet Kinder beim Aufwachsen, gibt Jugendlichen Orientierung, berät Mütter und Väter in allen Lebenslagen und gewährleistet den Kinderschutz. Wir lotsen Familien durch eine Vielzahl von Problemen und Herausforderungen. Wir zeigen Chancen und Möglichkeiten auf und helfen in scheinbar ausweglosen Situationen weiter.

Videos über die Arbeit im Jugendamt

Welche Möglichkeiten habe ich?

  • Praktikum während des Studiums
  • Berufsanerkennungsjahr im Rahmen des Bachelor-Studiums „Soziale Arbeit“
  • Duales Studium in Planung
  • Jobangebote als Sozialpädagogin/-pädagoge

In welchen Bereichen können Praxisphasen absolviert werden?

Praktikum während des Studiums

  • Hospitation sind in allen Fachbereichen des Jugendamtes möglich, für die Dauer des Praktikums können verschiedene Bereiche durchlaufen werden.

Berufsanerkennungsjahr

  • Grundsätzlich ist eine Absolvierung im Allgemeinen Sozialdienst vorgesehen. Besteht Interesse für einen anderen Fachbereich, so kann dies individuell angepasst  werden.
  • Um während des Anerkennungsjahres ebenfalls die Arbeit der anderen Fachbereiche kennenzulernen, ist eine Hospitation bereichsübergreifend möglich.

Einstellungsvoraussetzungen für das Berufsanerkennungsjahr

  • ein abgeschlossenes Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts („Soziale Arbeit“ oder Sozialpädagogik)
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B

Vergütung im Berufsanerkennungsjahr

Angelehnt an den TVPöD mit 1.876,21 Euro brutto

Allgemeine Voraussetzungen für das Berufsanerkennungsjahr sowie Praktikum 

  • Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Belastbarkeit
  • hohes Maß an Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsstärke
  • Interesse und Freude an der Unterstützung anderer Menschen bei ihren Entwicklungszielen 

Was zeichnet ein Praktikum/Anerkennungsjahr beim Landkreis Ammerland aus?

  • fundierte fachliche Anleitung
  • kollegialer Zusammenhalt
  • abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Übernahme selbstständiger Aufgabenbereiche
  • flexibler Arbeitszeitrahmen
  • regelmäßige Supervisionen
  • Teilnahme an Fortbildungen


Unsere Fachbereiche

  

Allgemeiner Sozialdienst (ASD) / Bezirkssozialarbeit

Hier ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Jugendhilfe. Die Aufgaben der dort tätigen pädagogischen Fachkräfte sind komplex und reichen von der kurzen Beratung bis hin zu konkreten Hilfestellungen im erzieherischen Kontext, soweit Kinder oder Jugendliche betroffen sind.

Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes sind unter anderem:

  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Einleitung von Hilfen zur Erziehung
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • Hilfen für Jugendliche, Familien und Einzelpersonen in besonderen Konfliktsituationen (Krisenintervention)
  • Überprüfung des Kindeswohls und gegebenenfalls Einleitung von Schutzmaßnahmen
  • Mitwirkung und Unterstützung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten

Frühe Hilfen / Kinderschutz

Die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen im Jugendamt des Landkreis Ammerland hat das übergeordnete Ziel, das gesunde Aufwachsen von Kindern in der Familie und Gesellschaft zu fördern.

Die Frühen Hilfen richten sich an Schwangere und Eltern mit Kindern vom vorgeburtlichen bis zum Alter von drei Jahren. Der Landkreis Ammerland bietet Information, Unterstützung und Beratung an. Dazu gehören Willkommensbesuche, die Begleitung durch Familienhebammen, verschiedene Angebote im Sozialraum, Elterntrainingskurse, Beratung und Fachtage.

Pflegekinderdienst / Adoptionen 

Der Pflegekinderdienst (PKD) des Landkreises Ammerland befasst sich mit allen Themen des Pflegekinderwesens. Dieses beinhaltet unter anderem die Suche und Auswahl geeigneter Pflegefamilien und deren fachgerechte Betreuung. Der PKD berät und unterstützt zudem bei dem Vorhaben, Pflegefamilie zu werden.

Trennungs- / Scheidungsberatung

Trennungen und/oder Scheidungen können oftmals erhebliche Veränderungen der Familiensituation und mögliche Lebenskrisen zur Folge haben. Ziel des Beratungsangebotes ist es, gemeinsam mit den Kindeseltern Lösungsmöglichkeiten für entsprechende Situationen zu entwickeln. Hierbei steht das Interesse am Wohlergehen der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.

Konkret erfahren Eltern Unterstützung bei der Gestaltung des Umgangs, bei der Aufnahme unterbrochener Kontakte sowie bei der Bewältigung der Trennungs-, Scheidungs-und Nachscheidungsphase. Sollten aufgrund der familiären Situation Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern auftreten, kann eine Einschätzung des Hilfebedarfs und die Vermittlung zur Weiterbehandlung erfolgen.

Vormundschaften und Pflegschaften

Eine Vormundschaft kann kraft Gesetz eintreten oder durch das Amtsgericht eingerichtet werden. Die Führung einer Vormundschaft selbst kann einer bestimmten Person, einem Verein oder einem Jugendamt übertragen werden. Wem die Führung der Vormundschaft übertragen wird, entscheidet das Amtsgericht. Wird eine Vormundschaft durch ein Jugendamt geführt, wird dies „Amtsvormundschaft“ genannt. Eine beim Jugendamt beschäftigte Person wird entsprechend beauftragt. Diese nimmt die mit der Vormundschaft verbundenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JiS)wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre alt) Straftaten begangen haben sollen.

Es werden Jugendliche, Heranwachsende und Erziehungsberechtigte während des strafrechtlichen Verfahrens unterstützt und beraten zu

  • den Auswirkungen und Zielen eines Jugendstrafverfahrens und seinen Besonderheiten hinsichtlich der erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Aspekte,
  • den Auswirkungen und Zielen möglicher Verfahrensausgänge,
  • Haftverschonungsmöglichkeiten im Falle einer Untersuchungshaft,
  • im gerichtlichen Verfahren werden der Entwicklungsstand und die Lebenssituation des angeklagten jungen Menschen beurteilt sowie seine Verantwortlichkeit und soziale Reife,
  • den im Falle einer Verurteilung die infrage kommenden erzieherischen Maßnahmen.

Im gerichtlichen Verfahren werden der Entwicklungsstand und die Lebenssituation des angeklagten jungen Menschensowie seine Verantwortlicheit und soziale Reife beurteilt.

Im Anschluss an das gerichtliche Verfahren ist die Jugendhilfe im Strafverfahren für die Überwachung richterlicher Weisungen und Auflagen zuständig. Die JiS ist bemüht, durch Präventionsmaßnahmen in Kooperation mit Schulen, Verbänden und Vereinen zur Vermeidung von Straftaten beizutragen.

Kreisjugendpflege / Jugendschutz

Die Kreisjugendpflege ist eine zentrale Anlauf- und Kontaktstelle für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ammerland. Die Jugendarbeit versteht sich als Sprachrohr für die Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen und tritt für diese in der Öffentlichkeit ein. Hauptaufgaben sind die Förderung und Weiterentwicklung der Jugendarbeit sowie die Unterstützung und Koordinierung von Präventions­projekten.

Eingliederungshilfe

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

  • in ambulanter Form,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • durch geeignete Pflegepersonen und
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

Die Hilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche und endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben daher keinen Anspruch nach § 35a SGB VIII.

Familienservicebüro

Das Familienservicebüro ist für die Förderung von Kinderbetreuungskosten in Tagespflege und Kindertagesstätten zuständig, außerdem für die Erteilung von Tagespflegeerlaubnissen.

Die Pädagogische Fachkraft ist für alle Belange bezüglich der Erteilung einer Pflegeerlaubnis, die Fachberatung für Tagespflegepersonen und Eltern zuständig. Ebenso ist sie für die Rekrutierung und Ausbildung neuer Tagespflegepersonen federführend.

In kindesbezogenen Fragen, Konfliktsituationen, aber auch für tätigkeitsbegleitende Fragen (zum Beispiel der Raum- und Gartengestaltung der Tagespflege, Vertragsinhalte und Existenzgründung) ist die Fachberatung die erste Anlaufstelle.